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Prüfungsämter, Kammern und Berufsverbände
Wer ist für deine Approbationsprüfung zuständig? Welcher Kammer musst du nach Erhalt der Approbation beitreten und welche Bedingungen gelten dort? Welche Berufsverbände setzen sich für Psychotherapeut:innen, PP & KJP ein?
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Prüfungsamt
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95 – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
LPA BW · Baden-Württemberg
Landesweit zuständig für die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungszeugnisse und die Approbation.
Website: rp.
Prüfungsamt
Regierung von Oberbayern – Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie
LPA Bayern · Bayern
Bayernweit zuständig für die Zulassung zur Prüfung und die Approbation. Antragsfristen für die Prüfung: 10. Dezember (Frühjahr) und 10. Mai (Herbst). Telefonzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 11 Uhr.
Website: www.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Belege: [1]
Prüfungsamt
LAGeSo Berlin – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
LAGeSo LPA · Berlin
Zuständig für die Zulassung zur Prüfung und die Approbation, wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wird. Antragsfristen: 10. Mai (Sommersemester) und 10. Dezember (Wintersemester); später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Website: www.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Belege: [1]
Prüfungsamt
LAVG Brandenburg, Dezernat G1 – Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
LAVG LPA · Brandenburg
Organisiert die staatlichen Prüfungen in Psychotherapie. Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Website: lavg.
Prüfungsamt
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz – Referat 20, Berufe im Gesundheitswesen
LPA Bremen · Bremen
Zuständig für Prüfungs- und Approbationsangelegenheiten von Psychotherapeut:innen. Termine zur Antragstellung über das Funktionspostfach.
Website: www.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Belege: [1]
Prüfungsamt
Sozialbehörde Hamburg, Amt für Gesundheit – Landesprüfungsamt für Heilberufe
LPA Hamburg · Hamburg
Zuständig für die Zulassung zur Prüfung und die Approbation bei Ausbildung in Hamburg. Anträge nur online über das Hamburg Serviceportal; alle Unterlagen werden hochgeladen (Ausnahme: Führungszeugnis beim Approbationsantrag). Beratung nur nach Terminvereinbarung.
Website: www.
Besuch nur nach Absprache: Billstraße 80, 20539 Hamburg
Prüfungsamt
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
HLfGP · Hessen
Zuständig für die Zulassung zur Prüfung und die Approbation. Antragsfristen: 10. Mai (Sommersemester) und 10. Dezember (Wintersemester). Bei Anfragen bitte die Universität des Masterstudiums angeben. Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 9:30 bis 12 Uhr.
Website: hlfgp.
0611 3259 1406 (Kassel)Anschrift: Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Belege: [1]
Prüfungsamt
LAGuS M-V – Landesprüfungsamt für Heilberufe
LAGuS LPH · Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für die staatlichen Prüfungen und Approbationen in den Heilberufen, auch in Psychotherapie. Persönliche Termine nur nach Online-Terminvereinbarung. Telefonisch erreichbar: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr.
Website: www.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Belege: [1]
Prüfungsamt
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA), Abt. 2 – Landesprüfungsamt
NiZzA · Niedersachsen
Zuständig für die staatlichen Prüfungen und die Approbation in Humanmedizin, Zahnmedizin und Psychotherapie.
Website: www.
Telefonische Sprechzeiten: Mittwoch 13 bis 14:30 Uhr, Freitag 9 bis 11 Uhr (dienstags bis Ende 2026 keine)Anschrift: Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover
Prüfungsamt
Bezirksregierung Düsseldorf – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
LPA NRW · Nordrhein-Westfalen
Organisiert die Prüfung nach altem und neuem Recht und erteilt die Approbation.
Website: www.
Prüfungsamt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Landesprüfungsamt
LSJV LPA · Rheinland-Pfalz
Zuständig für die Prüfung und die Approbation. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 13 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr.
Website: lsjv.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Belege: [1]
Prüfungsamt
Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt (Landesamt für Soziales)
LPA Saarland · Saarland
Landesprüfungsamt und Zentralstelle für Gesundheitsberufe im Saarland. Die Anmeldefristen 10. Januar und 10. Juni gelten nur für die Prüfung nach altem Recht; für das neue Recht gibt es eine eigene Anmeldung.
Website: www.
Prüfungsamt
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (Landesdirektion Sachsen)
LPA Sachsen · Sachsen
Zuständig für die Approbation, wenn die psychotherapeutische Prüfung in Sachsen abgelegt wurde. Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Website: www.
Prüfungsamt
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt (LAS) – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
LAS Sachsen-Anhalt · Sachsen-Anhalt
Zuständig für die Approbation und die Organisation der Staatsprüfungen, seit dem 01.04.2026 im neuen Landesamt (vorher Landesverwaltungsamt). Prüfungsanmeldung bis 10. Januar bzw. 10. Juni. Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 15:30 Uhr.
Website: las.
Besuch: Hansering 15, 06108 Halle (Saale)
Prüfungsamt
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB), Sachgebiet 50 – Akademische Gesundheitsberufe
LPA Schleswig-Holstein · Schleswig-Holstein
Organisiert die staatliche Prüfung (mündlich-praktische Fallprüfung und Parcoursprüfung) und die Approbation. Anmeldung frühestens im letzten Mastersemester.
Website: www.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Belege: [1]
Prüfungsamt
Thüringer Landesverwaltungsamt – Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
LPA Thüringen · Thüringen
Zuständig für Prüfungen und Approbationen in den akademischen Heilberufen, auch Psychotherapie nach altem und neuem Recht. Termine nur nach Vereinbarung.
Website: landesverwaltungsamt.
Post: Postfach 2249, 99403 Weimar
Kammer
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
BPtK · bundesweit
Arbeitsgemeinschaft der zwölf Landespsychotherapeutenkammern und bundesweite Vertretung des Berufsstands. Pflichtmitglied wirst du nicht hier, sondern in der Kammer deines Bundeslandes. Einen eigenen Mitgliedsbeitrag gibt es nicht.
Website: www.
Kammer
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW)
LPK BW · Baden-Württemberg
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Baden-Württemberg. Zuständig für Berufsaufsicht, Fort- und Weiterbildung, auch für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in.
Website: www.
Beitrag:
Regelbeitrag 490,00 €, ermäßigt I 294,00 €, ermäßigt II 196,00 €, Mindestbeitrag 122,50 €. Freiwillige Mitglieder in Ausbildung zahlen nichts. Die Schwellenwerte für die Ermäßigung (2026: 42.714 € und 28.476 €) ändern sich jährlich. (Stand: 2026)
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Kammer
Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
PTK Bayern · Bayern
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Bayern. Zuständig für Berufsaufsicht, Fort- und Weiterbildung.
Website: www.
Beitrag:
Selbstständige 535 €, Beschäftigte 485 €, beides 515 €, berufsfremd oder nicht berufstätig: Mindestbeitrag 110 €. Im Jahr der erstmaligen Berufszulassung die Hälfte (mindestens 110 €). Ermäßigung bis auf den Mindestbeitrag bei Unterbrechung ab drei Monaten, Elternzeit, Teilzeit, Notlage oder Doppelmitgliedschaft. (Stand: Beitragsordnung vom 29.11.2023)
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Kammer
Psychotherapeutenkammer Berlin
PTK Berlin · Berlin
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Berlin. PiA können freiwillig Mitglied werden.
Website: www.
Beitrag:
Regelbeitrag 455,00 €. Fällig zum 31. Mai; Anträge auf Ermäßigung oder Ratenzahlung bis 31. März. Für freiwillige Mitglieder (PiA) gilt eine eigene Beitragsordnung. (Stand: 2026)
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Kammer
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK)
OPK · Brandenburg · Mecklenburg-Vorpommern · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Thüringen
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die einzige länderübergreifende Kammer.
Website: www.
Beitrag:
Beitragsklasse 1 (Regelbeitrag) 530 €, Beitragsklasse 2 424 €, Beitragsklasse 3 371 €, Beitragsklasse 4 159 €; Sonderklassen 265 €, 159 € und 53 €. Ab 01.01.2027 gilt eine neue Beitragsordnung mit Beiträgen nach Einkommen und einem Mindestbeitrag von 50 €. (Stand: 2026)
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Kammer
Psychotherapeutenkammer Bremen (PK HB)
PK HB · Bremen
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Bremen.
Website: pk-
Beitrag:
Reines Hebesatzmodell: Die Kammerversammlung beschließt jährlich einen Hebesatz, der auf alle Einkünfte aus psychotherapeutischer Tätigkeit angewendet wird. Veranlagung zum Stichtag 1. Februar. Der Hebesatz für 2026 ist nicht öffentlich angegeben.
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Kammer
Psychotherapeutenkammer Hamburg
PTK Hamburg · Hamburg
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Hamburg. Zuständig für Fort- und Weiterbildung.
Website: ptk-
Beitrag:
Grundbeitrag plus einkommensabhängiger Beitrag, mit Kappungsgrenze. Im Jahr der Approbation nur der Grundbeitrag; bei ruhender Tätigkeit von mehr als sechs Monaten ebenfalls. Die Beträge für 2026 sind nicht öffentlich angegeben.
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Kammer
Landeskammer für Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen Hessen (LPPKJP)
PTK Hessen · Hessen
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Hessen.
Website: ptk-
Beitrag:
Einkommensgestaffelt von 50,00 € (Einkünfte bis 8.000 €) bis 752,00 € (ab 84.001 €), in Stufen von 18 € je 2.000 €. (Stand: 2026)
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Kammer
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN)
PKN · Niedersachsen
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Niedersachsen. Pflichtmitglieder sind auch Psychotherapeut:innen in Weiterbildung und PiA im praktischen Teil der Ausbildung an einem niedersächsischen Institut. Masterstudierende können freiwillig beitreten.
Website: www.
Beitrag:
Regelbeitrag 530 €. Auf Antrag 265 € bei Einkünften unter 35.000 € oder bei Doppelmitgliedschaft; Mindestbeitrag 110 € (z. B. ohne berufliche Tätigkeit). Antragsfrist: 15. März. PiA zahlen 110 €, ab 2027 265 €. (Stand: 2026)
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Kammer
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
PTK NRW · Nordrhein-Westfalen
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Nordrhein-Westfalen. Zuständig für Fort- und Weiterbildung.
Website: www.
Beitrag:
Grundbeitrag 77,00 € plus einkommensabhängiger Anteil mit Hebesatz 0,85 %, Beitragsstufen in 5.000er-Schritten, Höchstbeitrag 1.352,00 €. Im Jahr der Approbation nur der Grundbeitrag. Selbsteinstufung und Fälligkeit zum 1. März. (Stand: 2026)
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Kammer
LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP)
LPK RLP · Rheinland-Pfalz
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Rheinland-Pfalz.
Website: www.
Beitrag:
Zunächst Veranlagung in Beitragsklasse 1 (Regelbeitrag); eine niedrigere Klasse gibt es, wenn die Einkünfte aus dem vorletzten Jahr binnen eines Monats nachgewiesen werden. Die Beträge für 2026 sind nicht öffentlich angegeben.
Zur Beitragsordnung
Kammer
Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PKS)
PKS · Saarland
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Saarland.
Website: ptk-
Beitrag:
Beitragsgruppen nach Einkünften aus psychotherapeutischer Tätigkeit: Mindestbeitrag 150 € (unter 10.000 €), dann von 200 € (10.000 bis unter 15.000 €) bis 1.000 € (ab 85.000 €). (Stand: 2026)
Zur Beitragsordnung
Kammer
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH)
PKSH · Schleswig-Holstein
Pflichtkammer für Psychotherapeut:innen in Schleswig-Holstein.
Website: www.
Beitrag:
Vier Beitragsklassen (BK I bis BK IV). Ermäßigung (BK II und III) und die Klasse ab Regelaltersgrenze (BK IV) nur auf Antrag. Die Beträge für 2026 sind nicht öffentlich angegeben.
Zur Beitragsordnung
Berufsverband
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV)
DPtV · bundesweit
Zielgruppe: PP, KJP, verfahrensübergreifend
Berufsverband für Psychotherapeut:innen, Psychologische Psychotherapeut:innen und KJP. Vertritt ausdrücklich auch Studierende und PiA; eigene Portalseite für „Junge Psychotherapeut:innen“.
Website: www.
Beitrag:
Studierende und PiA sind beitragsfrei. Approbierte nach neuem Recht sind bis 31.12.2028 beitragsfrei. PP und KJP: im Jahr der Approbation beitragsfrei, im Folgejahr 197,50 €, danach 395,00 €. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp)
bvvp · bundesweit
Zielgruppe: PP, KJP, verfahrensübergreifend
Dachverband von 16 eigenständigen Landesverbänden, vertritt ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen. Das „Junge Forum“ richtet sich an Studierende, PiA und PtW.
Website: bvvp.
Beitrag:
Die Landesverbände legen ihre Beiträge selbst fest. Studierende, PiA und PtW sind bis zum Ende der Aus- oder Weiterbildung beitragsfrei. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und DGVT-Berufsverband
DGVT / DGVT-BV · bundesweit
Zielgruppe: VT
Fach- und Berufsverband für Verhaltenstherapie, nach eigenen Angaben mit über 13.300 Mitgliedern der größte verhaltenstherapeutische Fachverband in Deutschland.
Website: www.
Beitrag:
Regelbeitrag 160 € (DGVT) plus 150 € (DGVT-BV), zusammen 310 € im Jahr. Im ersten Jahr nach der Approbation zusammen 210 €. Studierende, PiA und PtW sind beitragsfrei. Ab 2027 gilt eine neue Beitragsordnung. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW)
DPNW · bundesweit
Zielgruppe: PP, KJP, verfahrensübergreifend
Unabhängige Interessenvertretung von und für approbierte Psychotherapeut:innen seit 2016, über 2.900 Mitglieder und über 14.000 Newsletter-Abonnent:innen.
Website: dpnw.
Beitrag:
Nicht öffentlich angegeben.
Berufsverband
Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V. (bkj)
bkj · bundesweit
Zielgruppe: KJP, verfahrensübergreifend
Verfahrensübergreifender Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, gegründet 1994. Nimmt auch Fachpsychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche und Psychotherapeut:innen in Ausbildung auf.
Website: www.
Beitrag:
Beitragsfrei für Masterstudierende der Psychotherapie und für PiA. Die Beiträge für Approbierte regelt die Beitragsordnung. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland e.V. (VAKJP)
VAKJP · bundesweit
Zielgruppe: KJP, AP, TP
Berufs- und Fachverband für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen, gegründet 1953. Masterstudierende mit dem Berufsziel Psychotherapie können außerordentliches Mitglied werden.
Website: www.
Beitrag:
Ordentliche Mitgliedschaft 470,00 €, Ausbildungskandidat:innen 77,00 €, Studierende 77,00 €. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT)
DGPT · bundesweit
Zielgruppe: AP, TP
Fachgesellschaft und Berufsverband für psychoanalytisch und tiefenpsychologisch arbeitende Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen, rund 3.700 Mitglieder.
Website: www.
Beitrag:
Nicht öffentlich angegeben.
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie / Psychodynamische Psychotherapie e.V. (DFT)
DFT · bundesweit
Zielgruppe: TP
Fachgesellschaft für tiefenpsychologisch fundierte und psychodynamische Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. PiA und PiW erhalten unter anderem kostenlosen digitalen Zugang zur Verbandszeitschrift.
Website: dft-
Beitrag:
Nicht öffentlich angegeben.
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V. (DVT)
DVT · bundesweit
Zielgruppe: VT
Fachverband verhaltenstherapeutisch tätiger Psychologischer Psychotherapeut:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen und Ärzt:innen sowie der Ausbildungsinstitute. Wer in Ausbildung ist, kann außerordentliches Mitglied werden.
Website: www.
Beitrag:
Ordentliches Mitglied 130 €, außerordentliches Mitglied 30 €, Seniormitglied 60 € im Jahr. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF)
DGSF · bundesweit
Zielgruppe: ST
Fachverband für systemisches Arbeiten in Therapie, Beratung und weiteren Feldern, rund 11.000 Mitglieder. Bietet eine günstige Mitgliedschaft für Studierende.
Website: www.
Beitrag:
Ordentliche Mitgliedschaft 140 €, in systemischer Weiterbildung 70 €, Studierende 30 € im Jahr. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Berufsverband
Systemische Gesellschaft e.V. (SG)
SG · bundesweit
Zielgruppe: ST
Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung, mit Einzelmitgliedern und angeschlossenen Weiterbildungsinstituten.
Website: systemische-
Beitrag:
Ordentliche Mitglieder 120 € im Jahr; wer sich in der ersten Aus- oder Weiterbildung an einem SG-Institut befindet, zahlt 60 €. (Stand: 2026)
Zur Mitgliedschaft
Keine Treffer. Filter zurücksetzen oder anderen Suchbegriff probieren.
Stand
Zu den Angaben
Kammerbeiträge sind fast überall gestaffelt. Hier steht deshalb die Struktur mit einem Link zur Beitragsordnung, nicht eine einzelne Zahl. Vor verbindlichen Schritten bitte immer die verlinkte Originalquelle prüfen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer die verlinkte Originalquelle. Jeder Eintrag nennt sein Prüfdatum. Anschriften, Zuständigkeiten und Beiträge ändern sich.
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